Das österreichische Schulsystem
Ziel des Schulsystems ist es, den Kindern den für sie individuell richtigen Bildungsweg zu ermöglichen.
Eine gut ausgebildete, leistungsfähige und qualifizierte Bevölkerung ist für den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wohlstand Österreichs von grundlegender Bedeutung. Bildung soll dem Einzelnen die Einstellung und die Kompetenzen vermitteln, um wirksam am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen. Es besteht eine allgemeine Schulpflicht für alle Kinder, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Das bedeutet, dass die Schulpflicht nicht nur für österreichische Kinder gilt, sondern für alle Kinder mit ständigem Wohnsitz in Österreich, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.
In den öffentlichen Schulen sehen die Stundenpläne keinen Ganztagsunterricht vor. Die Nachmittagsbetreuung wird gesondert geregelt, und die Eltern müssen ihre Kinder anmelden, um einen Platz zu erhalten.
Schuljahr und Einschulung
Die Schulpflicht in Österreich ist in der Bundesverfassung verankert. Sie beginnt in Österreich am 1. September nach Vollendung des sechsten Lebensjahres und dauert neun Schuljahre. Ein Lebensjahr wird mit dem Ende des Tages vor dem Geburtstag vollendet. Für ein Kind, das am 1. September geboren ist, beginnt die Schulpflicht also am 6. Geburtstag. Hat ein Kind seinen 6. Geburtstag am 2. September oder später, besteht die Schulpflicht erst ab dem 1. September des Folgejahres.
Das Schuljahr beginnt im September und ist in zwei Halbjahre unterteilt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Februar ein Zeugnis und am Ende des Schuljahres Anfang Juli ein Zertifikat. Zwischen Juli und September gibt es neun Wochen Sommerferien.
An gesetzlichen Feiertagen sind die österreichischen Schulen geschlossen und es gibt freiwillige schulfreie Tage. Diese werden teilweise von den Schulen und teilweise vom Landesschulrat festgelegt.
Schulferien in Kärnten 2023
Deutsche Sprachkenntnisse
Einschulung während des Schuljahres und deutsche Sprachkenntnisse
Die Schulleitung ist die erste Anlaufstelle. Das Kind wird je nach Schulstufe und Alter in die entsprechende Klasse eingeteilt. Kinder mit unzureichenden Sprachkenntnissen können zwei Jahre lang als Sonderschüler unterrichtet werden. In einigen Fällen wird diesen Kindern auch Unterricht in ihrer eigenen Sprache am Nachmittag angeboten.
Äquivalente Bildungsmöglichkeiten
Kinder im schulpflichtigen Alter können ihre Schulpflicht auch durch die Teilnahme an einem gleichwertigen Unterricht erfüllen (z. B. an einer nicht öffentlichen Privatschule, zu Hause, an einer Privatschule, die keiner der in Österreich geregelten Schulformen entspricht, oder an einer Schule außerhalb Österreichs). Ein solcher Schulbesuch muss der örtlichen Bildungsdirektion gemeldet werden, und es muss festgestellt werden, dass der Unterricht tatsächlich mit dem staatlichen Schulsystem gleichwertig ist.